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Spenden und Steuern

 

Spenden und Steuern

Zuwendungsbescheinigungen

Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar. Als eingetragener gemeinnütziger Verein können wir Ihnen jederzeit eine Zuwendungsbescheinigung in Höhe Ihrer Spende ausstellen. Bitte achten Sie darauf, bei Ihrer Überweisung Ihre vollständige Adresse anzugeben oder uns eine kurze Benachrichtigung per Email zu senden.

Neuerungen im Spendenrecht

1. Vereinfachter Nachweis der Spenden

Durch die Veränderung im Steuer- und Spendenrecht (seit 01.01.2007) ist nun ein Betrag bis zu 200,- € jährlich ohne Spendenbestätigung als Spende absetzbar. Als vereinfachter Nachweis für die Spende genügt der Einzahlungsbeleg der Bank oder der Kontoauszug.

2. Vereinheitlichung und Erhöhung des Spendenabzuges

Jährlich werden nun Spenden für gemeinnützige Zwecke von bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte vom Finanzamt anerkannt. Es wird in Bezug auf die steuerliche Anerkennung keine Unterscheidung mehr zwischen „mildtätigen“ und „gemeinnützigen“ Zwecken gemacht.

3. Möglichkeiten des Spendenvortrags

Wird der jährliche Höchstbetrag mit einer Großspende überschritten, besteht nun die Möglichkeit, die Spendensumme auf die folgenden Jahre (keine zeitliche Begrenzung) zu übertragen. In jedem Jahr darf dabei nicht mehr als 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Eine Rücktragung auf vergangene Jahre ist nicht möglich.

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Spendenkonto

WCTAG hilft e.V.
Hamburger Sparkasse
BLZ: 200 505 50
Kto. Nr.: 12 511 295 63

Bei Überweisungen aus dem europäischen Ausland:

BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX
IBAN: DE 13 200 505 50 1251 129 563

Für eine Spendenbescheinigung geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger an.

Kalligraphie Chen Xiao Wang  -  Love