Zuwendungsbescheinigungen
Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar. Als eingetragener gemeinnütziger Verein können wir Ihnen jederzeit eine Zuwendungsbescheinigung in Höhe Ihrer Spende ausstellen. Bitte achten Sie darauf, bei Ihrer Überweisung Ihre vollständige Adresse anzugeben oder uns eine kurze Benachrichtigung per Email zu senden.
1. Vereinfachter Nachweis der Spenden
Durch die Veränderung im Steuer- und Spendenrecht (seit 01.01.2007) ist nun ein Betrag bis zu 200,- € jährlich ohne Spendenbestätigung als Spende absetzbar. Als vereinfachter Nachweis für die Spende genügt der Einzahlungsbeleg der Bank oder der Kontoauszug.
2. Vereinheitlichung und Erhöhung des Spendenabzuges
Jährlich werden nun Spenden für gemeinnützige Zwecke von bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte vom Finanzamt anerkannt. Es wird in Bezug auf die steuerliche Anerkennung keine Unterscheidung mehr zwischen „mildtätigen“ und „gemeinnützigen“ Zwecken gemacht.
3. Möglichkeiten des Spendenvortrags
Wird der jährliche Höchstbetrag mit einer Großspende überschritten, besteht nun die Möglichkeit, die Spendensumme auf die folgenden Jahre (keine zeitliche Begrenzung) zu übertragen. In jedem Jahr darf dabei nicht mehr als 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Eine Rücktragung auf vergangene Jahre ist nicht möglich.

